Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zu De-minimis-Verordnung

Kategorie: Steuern und Recht | 16. November 2022

Die EU-Kommission führt eine Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der De-minimis-Verordnung durch. Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Begünstigtem gewähren („De-minimis-Schwelle“), ohne diese vorher bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden.

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Quelle: www.datev.de

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