Staatsgerichtshof Hessen gibt Grundrechtsklage statt

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Wenn der VGH Hessen durch übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsvorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzt, ist durch die Nichtzulassung der Berufung das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 3 der Hessischen Verfassung verletzt. So entschied der Staatsgerichtshof Hessen (Az. P. St. 2609).

Weitere Informationen: Staatsgerichtshof Hessen gibt Grundrechtsklage statt

Quelle: www.datev.de

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