Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen
Kategorie: Recht | 26. Juni 2018
Das SG Mainz entschied, dass die beklagte Stadt neben der Bestattungskostenbeihilfe auch die Kosten für einen (einfachen) Grabstein übernehmen muss (Az. S 11 SO 33/15).
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Quelle: www.datev.de