Stadt Solingen darf Durchführung ihrer Wochenmärkte an lokale Bewerberin vergeben

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Mai 2024

Die Stadt Solingen darf die Durchführung mehrerer Wochenmärkte künftig im Rahmen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrags an eine lokale Bewerberin vergeben. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 2508/22 und 4 A 954/23).

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Quelle: www.datev.de

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