Stadt Stolberg muss Spielhallen für die Dauer des erstinstanzlichen Klageverfahrens dulden
Kategorie: Recht | 7. Dezember 2017
Das VG Aachen entschied, dass zwei Spielhallen in Stolberg für die Dauer des erstinstanzlichen Klageverfahrens weiterbetrieben werden dürfen (Az. 3 L 1932/17).
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Quelle: www.datev.de