Stadt Trier obsiegt im Streit über Kosten für Schwangerschaftskonfliktberatung

Kategorie: Recht | 25. März 2020

Der Landkreis Trier-Saarburg ist verpflichtet, zum Ausgleich der Kosten für die im Trierer Stadtgebiet vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen 23.059,72 Euro an die Stadt Trier zu zahlen. So entschied das VG Trier (Az. 7 K 4875/19).

Weitere Informationen: Stadt Trier obsiegt im Streit über Kosten für Schwangerschaftskonfliktberatung

Quelle: www.datev.de

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