Stadt Wuppertal muss trotz gewonnenen Prozesses Prozesskosten zahlen: Ausländeramt in Personalnot, Organisationsverschulden der Stadtspitze

Kategorie: Recht | 10. Februar 2020

Die Stadt Wuppertal muss trotz einer abgewiesenen Klage eines Asylbewerbers die Prozesskosten tragen. Das Verschulden auf Seiten der Stadt sieht das VG Düsseldorf in einer seit mehreren Jahren bestehenden Personalnot und Überlastung des Ausländeramtes, auf das die zuständigen Organe der Stadt nicht adäquat reagiert hätten (Az. 7 K 4969/18).

Weitere Informationen: Stadt Wuppertal muss trotz gewonnenen Prozesses Prozesskosten zahlen: Ausländeramt in Personalnot, Organisationsverschulden der Stadtspitze

Quelle: www.datev.de

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