„Stalking“ kann teuer werden

Kategorie: Steuern und Recht | 11. November 2021

Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 10 U 6/20).

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Quelle: www.datev.de

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