Starke Zugluft im Passivhaus begründet Mietmangel
Kategorie: Recht | 5. März 2018
Das AG Frankfurt am Main entschied, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % rechtfertige (Az. 33 C 1251/17).
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Quelle: www.datev.de