Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

Kategorie: Steuern und Recht | 31. August 2023

Das BSG hat die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen (Az. B 1 KR 15/22 R).

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Quelle: www.datev.de

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