Statt teurer Gerichtskosten: So funktionieren Schlichtungsstellen
Kategorie: Recht | 13. Januar 2020
Mangelhafte Ware, Ärger mit dem Handwerker oder dem Mobilfunkanbieter? Wenn sich keine Einigung mit Unternehmen abzeichnet, haben Verbraucher die Möglichkeit, sich an sog. Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden. Dazu hat die Bundesregierung Informationen zusammengestellt.
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Quelle: www.datev.de