Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

Kategorie: Recht | 14. November 2019

Ein Beamter oder Richter, der für die Wahl als Richter zu einem Bundesgericht vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden ist und der die Stellungnahme des Präsidialrats des Bundesgerichts für rechtswidrig hält, kann diese Stellungnahme nicht isoliert gerichtlich angreifen, sondern nur im Zusammenhang mit einem Rechtsschutzantrag gegen die Ernennung vom Richterwahlausschuss gewählter Kandidaten. So das BVerwG (Az. 2 C 35.18).

Weitere Informationen: Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

Quelle: www.datev.de

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