Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024)

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2024

Die WPK hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme zum SteFeG vom 27. September 2024 übermittelt. Die WPK lehnt die Mitteilungspflicht unverändert ab. Hilfsweise wird gefordert, die meldepflichtigen Sachverhalte zu konkretisieren und zu begrenzen.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Private Equity: Verlautbarung des Vorstandes der . . . ...

In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv