Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschn. 8.1 UStAE)

Kategorie: Steuern | 10. Oktober 2017

Das BMF regelt unter Berücksichtigung der Grundsätze des EuGH-Urteils C-33/16 vom 04.05.2017 die Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt neu (Az. III C 3 – S-7155 / 16 / 10002).

Weitere Informationen: Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschn. 8.1 UStAE)

Quelle: www.datev.de

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