Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrages möglich

Kategorie: Steuern | 16. Juni 2017

Das FG Münster entschied, dass eine anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung auch dann ermäßigt zu besteuern ist, wenn der Zahlung ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag zu Grunde liegt (Az. 1 K 3037/14).

Weitere Informationen: Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrages möglich

Quelle: www.datev.de

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