Steuergeheimnis – Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern

Kategorie: Steuern | 15. Januar 2018

Das BMF hat seine bisherigen Schreiben zu den Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern mit Wirkung ab dem 25.05.2018 der DSGVO und der AO angepasst und zugleich insgesamt neu gefasst (Az. IV A 3 – S-0130 / 08 / 10006).

Weitere Informationen: Steuergeheimnis – Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern

Quelle: www.datev.de

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