Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR

Kategorie: Steuern | 28. September 2018

Das BMF teilt die ab 1. März 2018 gültigen Anpassungen zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des BUKG mit (Az. IV C 5 – S-2353 / 16 / 10005).

Weitere Informationen: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR

Quelle: www.datev.de

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