Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Kategorie: Steuern | 5. Februar 2019

Das BMF-Schreiben verlängert die zeitliche Befristung der Regelungen zur Flüchtlingshilfe bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 (Az. III C 3 – S-7130 / 15 / 10001-02 // IV C 4 – S-0185 / 15 / 10001 :001)

Weitere Informationen: Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Quelle: www.datev.de

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