Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Sturmtiefs Friederike

Kategorie: Steuern | 2. Februar 2018

Die Hessische Finanzverwaltung bietet steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Sturmtiefs Friedericke, die unter den Folgen des Unwetters leiden. Für stark betroffene Land- und Forstwirte gibt es Sonderregelungen.

Weitere Informationen: Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Sturmtiefs Friederike

Quelle: www.datev.de

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