Steuernummer statt Buchungsnummer im Verwendungszweck – keine Reisepreisrückzahlung
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Das AG München entschied, dass bei fälschlicher Angabe der Steuernummer statt der Buchungsnummer im Verwendungszweck kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises besteht (Az. 161 C 22009/17).
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Quelle: www.datev.de