Steuerrecht: „beA-Verbot“ gegenüber Finanzverwaltung vom Bundesrat beschlossen

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2024

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschloss. Hierauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze . . .

Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der . . . ... [weiterlesen]

Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen . . .

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck . . . ... [weiterlesen]

Archiv