Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG

Kategorie: Steuern | 1. August 2017

Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils V R 37/10 vom 22.08.2013 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen übernommen und seine bisherige Auffassung entsprechend geändert (Az. III C 3 – S-7279 / 11 / 10002-09, IV A 3 – S-0354 / 07 / 10002-10).

Weitere Informationen: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG

Quelle: www.datev.de

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