Steuerurteil: Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen
Kategorie: Steuern | 18. August 2017
Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az. 10 K 2472/16 E).
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Quelle: www.datev.de