Störung der Totenruhe rechtfertigt nicht unbedingt fristlose Kündigung

Kategorie: Recht | 4. Februar 2020

Eine Kirchengemeinde durfte einem Friedhofsgärtner nicht nach 25 Jahren fristlos kündigen, weil dessen Mitarbeiter sich im Umgang mit einer Leiche strafbar gemacht hat. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-21 U 38/19).

Weitere Informationen: Störung der Totenruhe rechtfertigt nicht unbedingt fristlose Kündigung

Quelle: www.datev.de

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