Strandüberbau: Auf die richtige Reihenfolge kommt es an
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juli 2023
Wer auf dem Nachbargrundstück bauen will, der sollte vor Baubeginn eine Einigung mit seinem Grundstücknachbarn treffen. Anderenfalls droht der Rückbau – auch wenn dessen Kosten unverhältnismäßig hoch sind. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 298/22).
Quelle: www.datev.de