Strandüberbau: Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juli 2023

Wer auf dem Nachbargrundstück bauen will, der sollte vor Baubeginn eine Einigung mit seinem Grundstücknachbarn treffen. Anderenfalls droht der Rückbau – auch wenn dessen Kosten unverhältnismäßig hoch sind. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 298/22).

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Quelle: www.datev.de

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