Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen nicht zurückverlangen

Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat Zahlungsklagen der BRD sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gegen zwei Gemeinden am Niederrhein abgewiesen. Mit diesen Klagen hat die Straßenbauverwaltung die Rückerstattung von Zahlungen gefordert, die auf vertraglicher Grundlage als Beitrag zu den Kosten von gemeindlichen Kanalbaumaßnahmen an Bundesstraßen erbracht worden waren. Im Gegenzug hatten sich die Gemeinden verpflichtet, das Oberflächenwasser „unentgeltlich“ aufzunehmen und abzuführen (Az. 9 A 1133/18 und 9 A 2622/18).

Weitere Informationen: Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen nicht zurückverlangen

Quelle: www.datev.de

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