Straßenplanung: Verkehrsgutachten muss vorab veröffentlicht werden

Kategorie: Recht | 19. Februar 2018

Wenn im Rahmen einer Straßenplanung das zu erstellende Verkehrsgutachten nicht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt worden ist, ist das ein Verfahrensfehler. So entschied das BVerwG (Az. 9 C 1.17).

Weitere Informationen: Straßenplanung: Verkehrsgutachten muss vorab veröffentlicht werden

Quelle: www.datev.de

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