Straßenreinigung: Keine Inhaftierung zur Durchsetzung künftiger Heckenschnitte

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2023

Das VG Gießen lehnte einen Antrag einer Gemeinde im Vogelsbergkreis auf Anordnung von Ersatzzwangshaft gegenüber einem ihrer Einwohner, dem Antragsgegner, ab. Dieser war seinen Verpflichtungen zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt von auf seinem Anwesen in den Verkehrsraum ragenden Bewuchses nicht nachgekommen (Az. 4 L 2623/22.GI).

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Quelle: www.datev.de

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