Streit im Karnevalsverein: Ausgetretener Musikzug kann Instrumente und Kasse behalten

Kategorie: Recht | 14. Juni 2018

Wem stehen die Instrumente und die Kasse des Musikzuges zu, wenn die Mitglieder geschlossen aus einem Karnevalsverein austreten und unter anderem Namen in einem neuen Verein spielen? Über dieser Frage hatte das OLG Köln zu entscheiden (Az. 18 U 110/17).

Weitere Informationen: Streit im Karnevalsverein: Ausgetretener Musikzug kann Instrumente und Kasse behalten

Quelle: www.datev.de

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