Streit im Karnevalsverein: Ausgetretener Musikzug kann Instrumente und Kasse behalten

Kategorie: Recht | 14. Juni 2018

Wem stehen die Instrumente und die Kasse des Musikzuges zu, wenn die Mitglieder geschlossen aus einem Karnevalsverein austreten und unter anderem Namen in einem neuen Verein spielen? Über dieser Frage hatte das OLG Köln zu entscheiden (Az. 18 U 110/17).

Weitere Informationen: Streit im Karnevalsverein: Ausgetretener Musikzug kann Instrumente und Kasse behalten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für . . . ...

Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur . . . ... [weiterlesen]

Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ...

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ... [weiterlesen]

Archiv