Streit über die Besetzung des Schalker Aufsichtsrates beendet
Kategorie: Recht | 29. August 2017
Im Streit über die Besetzung des Schalker Aufsichtsrats haben die Beteiligten das Verfahren beendet, da der Kläger von der für ihn günstigen einstweiligen Verfügung, mit der ein Beschluss des Schalker Ehrenrates ausgesetzt war, innerhalb der sog. Verfügungsfrist von einem Monat keinen Gebrauch gemacht hatte (Az. 8 U 69/17).
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Quelle: www.datev.de