Streit über die Besetzung des Schalker Aufsichtsrates beendet

Kategorie: Recht | 29. August 2017

Im Streit über die Besetzung des Schalker Aufsichtsrats haben die Beteiligten das Verfahren beendet, da der Kläger von der für ihn günstigen einstweiligen Verfügung, mit der ein Beschluss des Schalker Ehrenrates ausgesetzt war, innerhalb der sog. Verfügungsfrist von einem Monat keinen Gebrauch gemacht hatte (Az. 8 U 69/17).

Weitere Informationen: Streit über die Besetzung des Schalker Aufsichtsrates beendet

Quelle: www.datev.de

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