Streit um Corona-Hochzeit auf Sylt

Kategorie: Steuern und Recht | 11. April 2023

Das AG München hatte über die Höhe einer Rechnung einer Hochzeitsfeier eines Ehepaares auf Sylt zu entscheiden. Dabei stellte das Gericht fest, dass die auf der Hochzeitsfeier von der Klägerin verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters zu einem zur Minderung berechtigenden Mangel führt (Az. 132 C 12148/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

WPK Magazin Ausgabe 2/2025 . . .

Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Keine Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche . . . ...

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention . . . ... [weiterlesen]

Archiv