Streit um Dienstleistungen auf der Esoterik-Messe
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Mai 2024
Im Streit um die Wirksamkeit eines auf einer Esoterik-Messe geschlossenen Dienstleistungsvertrages erachtete das AG München eine Klage auf Rückzahlung von 600 Euro für teilweise begründet und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 200 Euro (Az. 275 C 21496/23).
Quelle: www.datev.de