Streit um Lizenzrechte für Fernsehprogramm im Krankenhaus
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Dezember 2023
Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).
Quelle: www.datev.de