Streit um Lizenzrechte für Fernsehprogramm im Krankenhaus

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Dezember 2023

Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Auch bei vakantem Ausschussvorsitz im Deutschen . . . ...

Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens . . .

Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, . . . ... [weiterlesen]

Archiv