Streit um Lizenzrechte für Fernsehprogramm im Krankenhaus

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Dezember 2023

Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).

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Quelle: www.datev.de

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