Streit um von Hannover 96 beantragter Ausnahmegenehmigung von der sog. "50+1"-Regel

Kategorie: Recht | 29. November 2017

Hannover 96 hatte einen Antrag bei der Deutschen Fußballliga auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sog. „50+1“-Regel gestellt. Das LG Hannover hat eine einstweilige Verfügung gegen diesen Antrag abgelehnt und jetzt auch der sofortigen Beschwerde gegen diesen Beschluss nicht abgeholfen (Az. 1 O 189/17).

Weitere Informationen: Streit um von Hannover 96 beantragter Ausnahmegenehmigung von der sog. "50+1"-Regel

Quelle: www.datev.de

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