Strenge Anforderungen an Wahltarife einer Krankenkasse

Kategorie: Recht | 22. Oktober 2018

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der AOK Rheinland/Hamburg angebotenen Wahltarife größtenteils den gesetzlichen Rahmen überschreiten (Az. L 16 KR 251/14).

Weitere Informationen: Strenge Anforderungen an Wahltarife einer Krankenkasse

Quelle: www.datev.de

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