Strenger Maßstab bei Bedürftigkeitsprüfung durch Jobcenter
Kategorie: Recht | 17. August 2017
Laut SG Stuttgart ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ein strenger Maßstab anzulegen. Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss hierfür eindeutig erkennbar sein (Az. S 3 AS 672/17 ER).
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Quelle: www.datev.de