Strenger Maßstab bei Bedürftigkeitsprüfung durch Jobcenter

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Laut SG Stuttgart ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ein strenger Maßstab anzulegen. Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss hierfür eindeutig erkennbar sein (Az. S 3 AS 672/17 ER).

Weitere Informationen: Strenger Maßstab bei Bedürftigkeitsprüfung durch Jobcenter

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv