Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2021

Das FG Niedersachsen hatte über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist. Das Gericht hat diese Frage verneint und der Klage stattgegeben (Az. 11 K 201/19).

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Quelle: www.datev.de

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