Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistung nicht behalten

Kategorie: Steuern und Recht | 30. April 2025

Gegen Geldzahlungen an eine ehemalige Mitarbeiterin des Prüfungsamtes wurden Prüfungen zweier Studentinnen als bestanden in das System der Universität eingetragen. Die Universität hat diese Prüfungsleistungen zu Recht aberkannt, wie das VG Gelsenkirchen entschied (Az. 4 K 1226/22, 4 K 1227/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung am 23. . . . ...

Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten . . . ... [weiterlesen]

BMF plant Informationsblatt zu § 4 . . . ...

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen zieht weitere Kreise. Aktuell arbeitet . . . ... [weiterlesen]

Archiv