Studium zum Sparkassenfachwirt kann zum Anspruch auf Kindergeld führen

Kategorie: Steuern | 15. Juni 2018

Das FG Münster hat entschieden, dass ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, das nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein kann (Az. 13 K 1161/17).

Weitere Informationen: Studium zum Sparkassenfachwirt kann zum Anspruch auf Kindergeld führen

Quelle: www.datev.de

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