Stürme und Überschwemmungen durch "Irma": Kündigungsrecht für Pauschalreisende

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Wenn ein Urlaubsort betroffen ist, können Pauschalurlauber wegen höherer Gewalt kündigen und müssen den Reisepreis nicht zahlen. Darüber infomiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen: Stürme und Überschwemmungen durch "Irma": Kündigungsrecht für Pauschalreisende

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

„Stahlschock“ könnte jährlich 50 Milliarden Euro . . . ...

Bis zu 50 Milliarden Euro jährlicher Wertschöpfungsverlust drohen der deutschen . . . ... [weiterlesen]

IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen . . . ...

Auch im dritten Quartal 2025 sind die Preise für Immobilien . . . ... [weiterlesen]

Archiv