Stürme und Überschwemmungen durch "Irma": Kündigungsrecht für Pauschalreisende

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Wenn ein Urlaubsort betroffen ist, können Pauschalurlauber wegen höherer Gewalt kündigen und müssen den Reisepreis nicht zahlen. Darüber infomiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen: Stürme und Überschwemmungen durch "Irma": Kündigungsrecht für Pauschalreisende

Quelle: www.datev.de

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