Sturz am Morgen nach betrieblicher Weihnachtsfeier kein Arbeitsunfall
Kategorie: Recht | 7. August 2020
Das SG Stuttgart entschied, dass der Kläger keinen versicherten Arbeitsunfall erlitten hat, als er am Morgen nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier, die in einer Weinstube stattfand, in den nur 200 Meter entfernten Betriebsräumen auf dem Weg zur Toilette auf einer Kellertreppe stürzte und sich dabei Brüche im Bereich der Halswirbelsäule mit einer Querschnittssymptomatik zugezogen hat (Az. S 1 U 1897/19).
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Quelle: www.datev.de