Sturz am Morgen nach betrieblicher Weihnachtsfeier kein Arbeitsunfall

Kategorie: Recht | 7. August 2020

Das SG Stuttgart entschied, dass der Kläger keinen versicherten Arbeitsunfall erlitten hat, als er am Morgen nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier, die in einer Weinstube stattfand, in den nur 200 Meter entfernten Betriebsräumen auf dem Weg zur Toilette auf einer Kellertreppe stürzte und sich dabei Brüche im Bereich der Halswirbelsäule mit einer Querschnittssymptomatik zugezogen hat (Az. S 1 U 1897/19).

Weitere Informationen: Sturz am Morgen nach betrieblicher Weihnachtsfeier kein Arbeitsunfall

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv