Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert

Kategorie: Recht | 9. April 2018

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass der Aufenthalt in einer betrieblichen Toilettenanlage nicht unfallversichert ist mit der Folge, dass ein Sturz eines Arbeitnehmers auf dem mit Seife verunreinigten Boden nicht unter Versicherungsschutz steht (Az. S 13 U 1826/17).

Weitere Informationen: Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf . . . ...

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig . . . ... [weiterlesen]

BGH zur Bedeutung der Angabe von . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von . . . ... [weiterlesen]

Archiv