Sturz eines Radfahrers an einer Kabelbrücke

Kategorie: Steuern und Recht | 1. März 2024

Die Klage eines Radfahrers wurde vom LG Magdeburg abgewiesen. Der Kläger hatte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro gefordert, weil er mit dem Fahrrad wegen einer Kabelbrücke gestürzt sei und sich verletzt habe (Az. 10 O 313/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv