Sturz von der Massageliege
Kategorie: Recht | 6. Juli 2020
Das LG Frankfurt sprach einer Urlauberin Schmerzensgeld für den Sturz von einer Massageliege zu. Sie musste sich aber zu einem Drittel ein Mitverschulden anrechnen lassen, da sie das Angebot abgelehnt hatte, sich von dem Masseur helfen zu lassen (Az. 2-24 O 28/18).
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Quelle: www.datev.de