Stuttgart: Sperrzeit für einen Club in der Eberhardstraße einstweilen aufgehoben

Kategorie: Recht | 18. Dezember 2018

Der VGH Baden-Württemberg hat der Stadt Stuttgart durch einstweilige Anordnung aufgegeben, den Antragstellern, die eine Gaststätte in der Eberhardstraße betreiben, die Sperrzeit widerruflich bis zum 31. Dezember 2018 täglich jeweils bis 6.00 Uhr zu verkürzen (Az. 6 S 2448/18).

Weitere Informationen: Stuttgart: Sperrzeit für einen Club in der Eberhardstraße einstweilen aufgehoben

Quelle: www.datev.de

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