Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen – 50.000 Euro Schmerzensgeld

Kategorie: Recht | 10. August 2017

Das OLG Hamm entschied, dass ein mit der Nachsorge betrauter Hausarzt seinem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen muss, wenn er nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei dem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms grob fahrlässig übersehen und der Patient infolge des Arztfehlers den betroffenen Unterarm verloren hat (Az. 26 U 59/16).

Weitere Informationen: Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen – 50.000 Euro Schmerzensgeld

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Private Equity: Verlautbarung des Vorstandes der . . . ...

In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv