Syndikus in Frührente: Syndikuszulassung bleibt auch während Altersteilzeit bestehen

Kategorie: Steuern und Recht | 27. März 2024

Beginnt die Freistellungsphase der Altersteilzeit, müssen die Kammern die Syndikuszulassung nicht nach § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO widerrufen. In einem solchen Fall lägen schon die Voraussetzungen für einen Widerruf nicht vor, da es sich lediglich um eine vorübergehende Unterbrechung der bisherigen Tätigkeit handele, so der AGH Berlin. Dies gelte, obwohl der „Frührentner“ vertragsgemäß nicht mehr an seinen Schreibtisch zurückkehren werde (Urteil vom 13.03.2024, Az. 1 AGH 7/21). Darauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Produktion im Mai 2025: +1,2 % . . . ...

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

BMWE legt Entwurf zum Gesetz zur . . . ...

Das BMWE hat die Länder- und Verbände-Anhörung für die Abstimmung . . . ... [weiterlesen]

Archiv