Syndikuszulassung trotz fehlender Alleinvertretungsbefugnis

Kategorie: Recht | 28. Februar 2019

Der Umstand, dass ein Syndikusrechtsanwalt nicht allein, sondern nur gemeinsam mit einer weiteren Person befugt ist, für seinen Arbeitgeber nach außen verantwortlich aufzutreten, steht seiner Zulassung nicht entgegen. Dies entschied der Anwaltssenat des BGH (Az. AnwZ (Brfg) 25/18). Die BRAK berichtet.

Weitere Informationen: Syndikuszulassung trotz fehlender Alleinvertretungsbefugnis

Quelle: www.datev.de

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