Tägliche Mindestruhezeit bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2021

Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen. So entschied der EuGH (Rs. C-585/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv