Tätigkeitsverbot gegenüber einem nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzt voraussichtlich rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 26. Juli 2022
Das VG Osnabrück hat den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich mit seinem Eilantrag und einer Klage gegen ein ihm gegenüber im Juni vom genannten Landkreis ausgesprochenes Tätigkeitsverbot gewandt (Az. 3 B 104/22).
Quelle: www.datev.de